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“Zentrales Innovations­programm Mittelstand” weiter verbessert

Neue Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums

Veröffentlicht am: 18.02.2020
Neue Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aktuell die Neufassung der Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Das neue ZIM optimiert das bisherige Programm signifikant: Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen.

Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem künftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert. Das neue ZIM ist damit auch ein konkreter Beitrag zur Transferinitiative des BMWi.

Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm
der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick :

• Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.
• Neueinführung einer Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger.
• Fördersätze für kleine, junge Unternehmen mit 45 Prozent bei Einzelprojekten und 50 Prozent bei Kooperationsprojekten.
• Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen mit 45 Prozent bei Einzelprojekten und 55 Prozent bei Kooperationsprojekten.
• Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten bei Einzelprojekten von 380.000 € auf 550.000 €; bei Kooperationsprojekten von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.
• Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme für das Gesamtprojekt von Kooperationsprojekten von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
• Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 € (Phase 1 – max. 12 Monate – begrenzt 180.000 €).
• Neu: Fördersumme internationale ZIM-Innovationsnetzwerke: 520.000 € (Phase 1 – max. 18 Monate – begrenzt auf 220.000 €).
• Durchführbarkeitsstudien: Zuwendungshöhe eines Unternehmens bis zu Einzelprojekten 100.000 € und Kooperationsprojekten 200.000 €.

Aktuell wird die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen wird voraussichtlich ab Ende des ersten Quartals 2020 möglich sein. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden direkt weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2020.html

Sie planen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt und benötigen Unterstützung bei der Suche und Auswahl von geeigneten Fördermitteln? Die WLH Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg und unser Partner im Bereich Innovationsförderung, das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), steht Ihnen jederzeit gern für ein Gespräch zur Verfügung (Tel. 04141 787 08-0, info@tzew.de).

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