Wie sich mehr Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg vereinbaren lassen
„Wirtschaftsförderung vor Ort“ am 19. November zu neuen Vorgaben und Reportingpflichten für Unternehmen
Berichte über die wirtschaftliche Entwicklung und Prognosen in der Finanzberichterstattung sind für Unternehmen längst Standard. Doch neben den „nackten Zahlen“ spielen auch die ökologischen und sozialen Aspekte für Unternehmen ebenso wie für ihre Auftraggeber und Kunden eine immer größere Rolle. Auch die Europäische Union (EU) fordert eine entsprechende Dokumentation: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Doch was bedeutet das eigentlich in der Praxis? Darum geht es bei der nächsten Veranstaltung der Reihe „Wirtschaftsförderung vor Ort“ am Dienstag, 19. November.
Die Stabsstelle Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung des Landkreises Harburg und die Samtgemeinde Jesteburg laden zu der Veranstaltung mit dem Titel „Nachhaltigkeit leicht gemacht: Was Sie jetzt zur erweiterten Berichtspflicht (CSRD) wissen müssen und wie sich ,mehr Nachhaltigkeit‘ und wirtschaftlicher Erfolg vereinbaren lassen“ ein. Beginn ist um 18 Uhr im Jesteburger Hof, Kleckerwaldweg 1.
Die EU-Richtlinie CSRD ist eine Vorgabe zur Berichterstattung rund um Umwelt, soziale Verantwortung sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Achtung der Menschenrechte in Unternehmen. Dadurch werden alle großen Betriebe und börsennotierten KMU dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten zu berichten. Sie soll der Nachhaltigkeitsberichterstattung den gleichen Status wie der Finanzberichterstattung einräumen. Indirekt sind über Lieferbeziehungen auch bereits jetzt viele kleine und mittlere Betriebe betroffen. Und unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben gibt es für nachhaltiges Wirtschaften viele weitere gute Gründe: bei der Personalakquise und -bindung, im Marketing oder zur Auftragssicherung.
Doch was bedeutet „mehr Nachhaltigkeit“ für die unternehmerische Praxis? Welche Unternehmen sind ab wann von den Berichtspflichten betroffen? Worauf gilt es zu achten und welche kurzfristigen Hebel gibt es, um mein Unternehmen nachhaltiger aufzustellen und die Vorgaben umzusetzen? Und wie kann ich mein nachhaltiges Engagement für Marketing und Vertrieb nutzen?
Im Hauptvortrag wird Susann Vogel, Nachhaltigkeitsexpertin und verantwortlich für den Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2022 des Unternehmens lavera, durch den „Dschungel“ an Reportingpflichten im Bereich Nachhaltigkeit führen und die wichtigsten Punkte vorstellen, die Unternehmerinnen und Unternehmer zur CSRD wissen müssen. Mit Best-Practice-Beispielen gibt sie einen Überblick über den positiven Einfluss nachhaltigen Wirtschaftens auf den Unternehmenserfolg.
Außerdem gibt es Informationen über die verschiedenen Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten rund um das Thema Nachhaltigkeit. Abschließend bleibt natürlich genügend Zeit für Fragen und zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Die Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist erforderlich bis zum 15. November telefonisch unter 04171 – 693-555, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@lkharburg.de oder auf der Internetseite www.landkreis-harburg.de/nachhaltigkeit .