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Fördermittel-Tipp: KMU-Testat gleich mit dem Jahresabschluss anfordern

Testat erleichtert Unternehmen Zugang zu kostenfreier Technologie- und Innovationsberatung

Sonntag, 26. November 2023

Wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie häufig einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszustellen und in der Regel  mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Minimieren Sie diesen Aufwand, indem Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Zuge seiner Arbeiten für Ihren Jahresabschluss mit der Erstellung eines KMU-Testates beauftragen.

Das aktuelle sogenannte KMU-Prüfschema für 2021 bis 2027  finden sie als PDF-Datei im Downloadcenter der NBank unter https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html (Stichwort: Prüfschema).

Übrigens – bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen auch kostenfrei die Technologie- und Innovationsberatung unseres Kooperationspartners, dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), in Anspruch nehmen.